Maschinenkurs TSM 1 an Holzbearbeitungsmaschinen
Jugendarbeitsschutzgesetz § 22: (1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden (…), mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können, (…). Dazu zählen lt. Berufsgenossenschaft (BG-HM) Arbeiten an: Sägemaschinen jeder Art, ausgenommen Dekupier- und Handstichsägen Hobel- und Fräsmaschinen jeder Art Weiterhin zählt auch […]