Maschinenkurs TSM 1 an Holzbearbeitungsmaschinen
Jugendarbeitsschutzgesetz § 22:
(1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden (…), mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können, (…).
Dazu zählen lt. Berufsgenossenschaft (BG-HM) Arbeiten an:
- Sägemaschinen jeder Art, ausgenommen Dekupier- und Handstichsägen
- Hobel- und Fräsmaschinen jeder Art
Weiterhin zählt auch das Arbeiten mit Handmaschinen dazu, z.B.:
- Handkreissägemaschinen
- Handoberfräsmaschinen.
Trotzdem müssen natürlich auch die Auszubildenden zum Fachpraktiker/Holz an o.g. Maschinen arbeiten können. Deshalb trafen sich am 24. Oktober 2022 die Schüler der Klasse FPH 10 im Maschinenraum der Holzwerkstatt, um diesen „gefährlichen Maschinen“ furchtlos die Stirn zu bieten. Wer kennt nicht den Kalauer „Fünf Bier für die Männer vom Sägewerk“, wobei nur drei Finger einer Hand emporgestreckt werden? So weit soll es natürlich nie kommen. Darum standen ihnen zur Unterweisung ihre ebenso unerschrockenen wie kompetenten Fachlehrer des Holzbereiches zur Seite.
Ein erster von insgesamt drei Maschinenkursen wird von den Schülern bereits im ersten Drittel des ersten Ausbildungsjahres in der Berufsschule absolviert. Er berechtigt (und vor allem befähigt) die Azubis, in der Schule und in den Betrieben die wichtigsten stationären Holzbearbeitungsmaschinen und Handmaschinen sicher zu bedienen, ohne dabei irgendwelche Körperteile einzubüßen.
Besonderes Augenmerk liegt hier auf der Einweisung in die Arbeitsweise und Funktion der Maschinen, der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der BG-HM sowie der Unterweisung in die sichere Bedienung.
Im Einzelnen stehen auf dem Programm das sichere Arbeiten
- mit der Handkreissäge,
- an der Formatkreissäge (Längsschnitte, Querschnitte, ablängen schmaler und kurzer Teile),
- an der Abricht- und Dickenhobelmaschine,
- an der Bandsäge.
Darüber hinaus die Bedienung und sichere Führung von Handmaschinen: Stichsäge, Oberfräse, „Lamello“-Fräse. Außerdem das sichere Arbeiten mit Schleif- und (Ständer-) Bohrmaschinen.
Zum Abschluss des einwöchigen Maschinenlehrganges bekommt jeder Auszubildende eine TSM 1-Bescheinigung, die für die Zulassung zu den weiteren Maschinenkursen und letztlich zur Zulassung zur Gesellenprüfung benötigt wird.
Damit es in Zukunft heißt:
„Fünf Spezi für die Fachpraktiker/Holz!“ A. Schendel, FOL